Energieeffiziente Gebäude funktionieren aus energetischer Sicht nur, wenn alle Bauteile, inklusive der Fassade, aufeinander abgestimmt sind und die spezifizierten Leistungsanforderungen eingehalten werden. Das enorme finanzielle Risiko einer mangelhaft konzipierten oder ausgeführten Fassade wird dabei oft unterschätzt. Beispielsweise kann eine zu hohe Luftdurchlässigkeit der Fassade das Energiekonzept eines Gebäudes zunichtemachen, eine wasserundichte Fassade erhebliche Schäden der Bausubstanz zur Folge haben und eine mangelnde Tragfähigkeit sogar Menschenleben gefährden.
Aus diesem Grund ist nach Europäischem und Schweizer Bauproduktegesetz jeder, der Fassaden oder Fenster „in den Verkehr bringt“ verpflichtet, eine Leistungserklärung abzugeben, in der die Produkteigenschaften deklariert werden.
Aus diesem Grund ist nach Europäischem und Schweizer Bauproduktegesetz jeder, der Fassaden oder Fenster „in den Verkehr bringt“ verpflichtet, eine Leistungserklärung abzugeben, in der die Produkteigenschaften deklariert werden.