Die gesellschaftspolitische Forderung nach einer Entwicklung nach Innen rückt Siedlungen der Nachkriegszeit in den Mittelpunkt. Aufgrund ihres Alters sind sie sanierungsbedürftig und ihre Wohnungsgrundrisse entsprechen nicht mehr heutigen Wohnbedürfnissen. Ersatzneubauten sind auf den ersten Blick naheliegend.
Gleichzeitig verlockt der hohe Grünanteil zu Verdichtungsmassnahmen in den Zwischen- und Erschliessungsräumen. Grössere Grundstücksflächen gehören zumeist ein und demselben Bauträger. Auch wenn die Bedeutung der Siedlungen als Zeitzeugen inzwischen erkannt wurde, sind sie teilweise noch nicht in Inventaren des Denkmalschutzes erfasst.
Warum sanieren?
Für einen behutsameren Umgang sprechen mehrere Argumente. Zum einen sind die Siedlungsstrukturen von sozialgeschichtlicher und baukultureller Bedeutung, also wichtige Zeugen damaliger städtebaulicher Überlegungen und Wohnungsbauförderung auf der grünen Wiese, zumeist am damaligen Stadtrand. In ihrer Dimension und Qualität sind die Siedlungen und Quartiere ebenbürtig mit anderen Stadterweiterungen, wie denjenigen des 19. Jahrhunderts. Insbesondere die Freiraumstruktur und Landschaftsbaukunst hatte damals einen wichtigen Stellenwert und galt als Garant für Wohnqualität – diese nun heute zu bebauen, kann das gesamte Raumerlebnis und die Freiraumqualität empfindlich stören. Gegen Ersatzneubauten spricht, dass diese trotz grösserer Baumasse pro Fläche oft weniger Wohnungen aufweisen als vorher, da die Anforderungen an Wohnfläche pro Person deutlich gestiegen sind. Ebenfalls hat eine Ersatzbaulösung oftmals zur Folge, dass Bewohnerinnen und Bewohner gezwungen werden, ihr Quartier zu verlassen, da sie aufgrund mangelnder Etappierung in der Siedlung keinen Ersatz finden oder sich die neuen Wohnungen nicht mehr leisten können.