Besucher- und Sicherheitsinformationen
Damit Sie sich am Standort Oberriet zurecht finden und zum Schutz vor den spezifischen Gefährdungen eines verarbeitenden Betriebes, haben wir für Sie die nachfolgenden Besucher- und Sicherheitsinformationen zusammengestellt.
Sicherheitsinformation
Besucher und Fremdfirmen melden sich beim Empfang. Sie erhalten dieses Informationsblatt und einen Ausweis (Badge). Der Badge ist gut sichtbar zu tragen und vor Verlassen des Geländes zurückzugeben. Alle Personen haben sich auf dem Betriebsgelände so zu verhalten, dass schädliche Einwirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Umweltvorschriften sind einzuhalten. Besucher und Fremdfirmen sind ver-pflichtet die Ihnen bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sonstige Informationen geheim zu halten. Auf dem gesamten Firmenareal gibt es eine Videoüberwachung.
Sanitätsposten
Bei Unfällen oder Notfällen wählen Sie die Notrufnummer 600 (+41 717 639 600).
Bitte beachten Sie die ausgehängten Flucht- und Rettungswegpläne und begeben Sie sich umgehend zu einem Sammelplatz. Im Alarm-fall ist den Anweisungen der Mitarbeitenden Folge zu leisten.
Zu beachten ist...
..., dass das Abstellen von Fahrzeugen nur auf den gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt ist. Feuerwehrzufahrten, Löscheinrichtungen,
Trafostationen, Verkehrswege, Notausgänge und Kanaldeckel sind frei zu halten. Es ist nicht gestattet, Fahrzeuge ohne ausdrückliche Genehmigung über Nacht auf dem Gelände abzustellen.
..., dass die Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Werksgelände 20 km/h beträgt.
..., dass fotografieren und filmen nur mit Bewilligung gestattet ist.
..., dass der Konsum von Alkohol und Rauschmitteln auf dem gesamten Areal untersagt ist. Rauchen ist in den Gebäuden verboten. Für Raucher gibt es im Aussenbereich gekennzeichnete Raucherplätze.
..., dass sich auf dem Betriebsgelände gekennzeichnete Bereiche befinden, die für Träger von elektronischen Körperhilfen gefährlich sein können.
Sanitätszimmer
Defibrillator
Sicherheitsinformationen
Das Tragen von Schutzausrüstung ist in Bereichen mit Kennzeichnung oder bei Arbeiten die dies erfordern vorgeschrieben. Generelle Tragepflicht von Sicherheitsschuhen. Ausnahme: Bürobereiche und innerhalb gekennzeichneter Gehwege.
Auf dem gesamten Areal besteht hohes Verkehrsaufkommen. Seien Sie achtsam. Benutzen Sie nur die für den Personenverkehr vorgesehenen
Gehwege sowie Ein- und Ausgänge.
Halten Sie sich nur in Bereichen mit Zutrittsberechtigung auf.
Das Betätigen oder Hineingreifen in Maschinen ist untersagt. Bitte behindern Sie unsere Mitarbeitenden nicht bei ihren Tätigkeiten. Berühren Sie keine Produktionsteile. Diese können Gefahrenstellen aufweisen und unterliegen hohen Qualitätsanforderungen.
In explosionsgefährdeten Bereichen gilt:
- Einhaltung der Sicherheitsvorschriften vor Ort
- Fremdfirmen benötigen einen Erlaubnisschein