Fähigkeit zur Freigabe für Türen in Flucht- und Rettungswegen
Hinweise für Hersteller von Türen in Flucht- und Rettungswegen
Für Aussentüren in Flucht- und Rettungswegen gilt nach der Produktnorm EN 14351-1 für Fenster und Aussentüren, dass diese unter anderem die Fähigkeit zur Freigabe erfüllen müssen. Die Fähigkeit zur Freigabe ist erfüllt, wenn ein problemloses Zusammenspiel aus Türflügel, Blendrahmen und Beschlagteilen gegeben ist. Bislang ist die Fähigkeit zur Freigabe nur in der Norm EN 14351-1 für Aussentüren und Fenster beinhaltet. Im Rahmen der derzeitigen Überarbeitung der Norm für Innentüren (EN 14351-2) wird auch dort die Fähigkeit zur Freigabe aufgenommen werden. Somit werden in Zukunft auch für Fluchttüren im Innenbereich diese Anforderungen gelten.
Umsetzung der Anforderung «Fähigkeit zur Freigabe»
Türen in Flucht- und Rettungswegen sind sicherheitsrelevant und unterliegen deshalb dem sog. Konformitätsverfahren 1 (AVCP-System 1). Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen, welche Fluchttüren herstellen, gewisse Massnahmen umsetzen müssen. Dies gilt sowohl für Türen mit als auch für solche ohne Brand- oder Rauchschutzeigenschaften. Folgende Schritte sind zur Erfüllung der Anforderungen im Metallbauunternehmen erforderlich:
- Installation einer werkseigenen Produktionskontrolle nach EN 14351-1
- Durchführung einer Erstüberwachung durch eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle
- Ausstellung des EG-Konformitätszertifikats für Fluchttüren durch die notifizierte Produktzertifizierungsstelle
- CE-Kennzeichnung der Elemente mit der Eigenschaft Fähigkeit zur Freigabe nach EN 14351-1
- Jährliche Überwachung durch eine notifizierte Stelle
Das klingt nach einigem Aufwand für die Hersteller von Fluchttüren und das ist es auch. Allerdings ist die grosse Arbeit nur einmal zu erledigen. Jansen möchte die Metallbauer so gut wie möglich informieren und bietet deshalb diverse Unterstützungsangebote an.
Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Ein wichtiger Schritt ist die Einführung einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK). Um die Einführung derselben zu erleichtern, gibt es verschiedene WPK-Workshops in den jeweiligen Märkten. Inhalt des Workshops ist die Ausarbeitung einer WPK, welche im eigenen Unternehmen dann direkt eingesetzt werden kann. Dafür werden Formulare zur Verfügung gestellt, welche die Anforderungen an die WPK im Rahmen der EN 14351-1 erfüllen. Diese werden im Verlauf des Workshops ausgefüllt und müssen danach im Unternehmen lediglich vervollständigt werden. Die Prüfberichte des ift Rosenheim stehen als technischer Nachweis für die Fähigkeit zur Freigabe für unsere Kunden zur Verfügung. Für weitere Informationen zu verfügbaren WPK-Workshops wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Jansen Vertriebspartner.
Erstüberwachung und Ausstellen des Zertifikats
Ist eine WPK vorhanden, kann durch eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle (Notified Body) eine Erstüberwachung durchgeführt werden. Die notifizierten Produktzertifizierungsstellen, die für Jansen Türen in Flucht- und Rettungswegen eingesetzt werden können, sind vom Metallbauer frei wählbar. Wird die Erstüberwachung erfolgreich absolviert, erhält der Metallbaubetrieb das Zertifikat zur Leistungsbeständigkeit und ist dann berechtigt, Leistungserklärungen auszustellen und CE-gekennzeichnete Produkte in Verkehr zu bringen.
CE-Kennzeichnung
Für die CE-Kennzeichnung sowie die Leistungserklärung stellt die Jansen AG ihren Kunden Vorlagen, Beispiele sowie eine Anleitung der Befüllung dieser Vorlagen zu Verfügung. Die Vorlagen sind in diversen Landessprachen verfügbar.
Wir bleiben in Kontakt
Haben Sie noch Fragen zum Thema EN 14351-1 oder benötigen Sie unsere Unterstützung?
Wir sind gerne für Sie da!